Botnanger Bewacher

 
 

Bewachung von Personen und Sachen (§ 34 a GewO)

 
 
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Alte Computer-Dateien


Dateien, die vor knapp mehr als zehn Jahren mühevoll erstellt
wurden (z. B. mit Word 2.0), sind heute technisch nicht
mehr lesbar. Und wenn diese Dateien auf Disketten gespeichert
sind, bekommt man diese nicht mal mehr in den PC hinein,
weil es keine Rechner mit Diskettenlaufwerk mehr gibt.


Der Botnanger Bewacher verfügt über die notwendige Technik,
diese Dateien wieder zum Leben zu erwecken und daraus heute
noch lesbare Dateien zu machen.