Botnanger Bewacher

 
 

Bewachung von Personen und Sachen (§ 34 a GewO)

 
 
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Alte Handschriften


Vor historisch noch nicht allzu
langer Zeit war in Deutschland die Sütterlin-Schrift
gebräuchlich. Heute kann kaum mehr jemand Testamente,
Tagebücher und andere Texte der Ahnen selbst lesen. Der
Botnanger Bewacher transkribiert diese Texte in unsere
heute gebräuchliche lateinische Schreibschrift.